Der Aufsichtsrat der Aurubis AG

Der Aufsichtsrat unterstützt die strategische Ausrichtung unseres Konzerns. Er berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, genehmigt wichtige Zukunftsprojekte und überwacht die Geschäftsführung. Er setzt sich in gleichen Anteilen aus gewählten Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerschaft zusammen.

Der Aurubis-Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern: jeweils die Hälfte von Seiten der Arbeitnehmerschaft und von Seiten der Anteilseigner. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer richtet sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976. Die Mitglieder der Anteilseigner werden durch die Hauptversammlung der Aurubis AG gewählt.

Es gibt fünf Ausschüsse des Aufsichtsrates, in denen die Mitglieder tätig sind:

  • Prüfungsausschuss (Audit Committee)
  • Personal-/Vergütungsausschuss
  • Nominierungsausschuss
  • Vermittlungsausschuss
  • Technikausschuss

Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde Prof. Dr. Fritz Vahrenholt gewählt. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Jan Koltze.

Mitglieder, Lebensläufe und Mandate

Hier finden Sie detaillierte Informationen über alle Mitglieder des Aufsichtsrats der Aurubis AG. Die Lebensläufe werden jährlich aktualisiert.

Fritz Vahrenholt
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre, Vorsitzender

Lebenslauf/Mandate
Gunnar Groebler
Gunnar Groebler

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre

Lebenslauf/Mandate
Markus Kramer
Prof. Dr. Markus Kramer

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre

Lebenslauf/Mandate
Stephan Krümmer
Dr. Stephan Krümmer

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre

Lebenslauf/Mandate
Sandra Reich
Dr. Sandra Reich

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre

Lebenslauf/Mandate
Kathrin Dahnke
Kathrin Dahnke

Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre

Lebenslauf/Mandate
Jan Koltze *
Jan Koltze *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, stellv. Vorsitzender

Lebenslauf/Mandate
Stefan Schmidt *
Stefan Schmidt *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Lebenslauf/Mandate
Deniz Acar *
Deniz Acar *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Lebenslauf/Mandate
Elke Lossin *
Dr. Elke Lossin *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Lebenslauf/Mandate
Christian Ehrentraut *
Christian Ehrentraut *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Lebenslauf/Mandate
Daniel Mrosek *
Daniel Mrosek *

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Lebenslauf/Mandate

* von der Belegschaft gewählt

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er beriet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachte die Geschäftsführung der Gesellschaft. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr:

Zusammensetzung, Ziele und Kompetenzprofile

Der Aufsichtsrat hat ein Konzept zur Zusammensetzung des Aufsichtrats beschlossen. Das Konzept enthält konkrete Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie ein Diversitätskonzept. Das Konzept finden Siehier.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahmen

Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert offenzulegen.

Amtszeit

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt für die Vertreter der Anteilseigner derzeit 4 Jahre, für die Vertreter der Arbeitnehmer fünf Jahre. Die Vertreter der Anteilseigner sind demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2027 gewählt, die Vertreter der Arbeitnehmer bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2028.

Name

Erstmals bestellt in den Aufsichtsrat der Aurubis AG

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

1999

Stefan Schmidt*

2018

Gunnar Groebler

2021

Deniz Filiz Acar* 2019

Prof. Dr. Markus Kramer

2023

Jan Koltze*

2011

Dr. Stephan Krümmer

2018

Dr. Elke Lossin*

2018

Dr. Sandra Reich

2013

Christian Ehrentraut*

2019

Kathrin Dahnke

2023

Daniel Mrosek*

2023


* = von der Belegschaft gewählt

Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wahl in der Regel nicht älter als 75 Jahre sein.

Vergütung des Aufsichtsrates

死Vergutung des Aufsichtsrats将der合写und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung ist erfolgsunabhängig. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine Festvergütung. Für die Tätigkeit in einem Ausschuss wird eine zusätzliche Vergütung gewährt.

Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht des Geschäftsberichts zusammengestellt:

Satzung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Aurubis AG wie folgt festgelegt:

1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der bei der Ausübung seines Amtes entstandenen Auslagen eine feste Vergütung von 75.000,00 Euro/Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieses Betrages.

2. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal- und/oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 15.000,00 Euro/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 7.500,00 Euro/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten pro Vorsitz in einem Ausschuss das Doppelte des Betrags/ Geschäftsjahr.

3. Die feste Vergütung für die Ausschusstätigkeit gemäß Abs. 2 wird für jedes Mitglied des Aufsichtsrats auf 25.000,00 Euro/Geschäftsjahr begrenzt. Die Begrenzung für jeden Vorsitzenden eines Ausschusses beträgt 50.000,00 Euro/Geschäftsjahr.

4. Die Vergütung nach Absätzen 1 und 2 ist fällig am Tag nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr beschließt.

5. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro für jede Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung.

6. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner die auf ihre Vergütung und den Ersatz von Auslagen entfallende Umsatzsteuer.

7. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während des vollen Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihres Amtes.

8. Den Aufsichtsratsmitgliedern steht die Vergütung in der sich aus der jetzigen Fassung dieses § 12 ergebenden Höhe erstmals für das am 1. Oktober 2015 beginnende Geschäftsjahr zu.

9. Die Gesellschaft unterhält im eigenen Interesse eine Vermögensschadens- Haftpflichtversicherung für ihre Organe und Leitungsverantwortlichen mit angemessenen Selbstbehalten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung, in die auch die Aufsichtsratsmitglieder einbezogen und auf Kosten der Gesellschaft mitversichert werden.

Directors' Dealings

Hier finden Sie die der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Mitteilungen nach Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR.

Gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR müssen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Die Unternehmen haben die Pflicht, diese Mitteilung zu veröffentlichen. Von der Mitteilungspflicht sind unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (unter € 5.000,00 je Kalenderjahr, ab 01.01.2020 unter € 20.000,00) ausgenommen.

Die derzeit der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Mitteilungen nach Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR finden Siehier.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Die aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Aurubis AG finden Siehier.

Ausschüsse
Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist im Wesentlichen für Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems und der Compliance zuständig Dieser erörtert auch die Finanzberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Weitere Themenschwerpunkte sind die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und die Honorarvereinbarung. Der Ausschuss gibt dem Aufsichtsrat ferner eine Beschlussempfehlung zum Vorschlag des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung sowie zur Feststellung beziehungsweise Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses.

Mitglieder:

Anteilseigner-Seite:
Dr. Stephan Krümmer (Vorsitzender)
Kathrin Dahnke
Dr. Sandra Reich

Arbeitnehmer-Seite:
Jan Koltze
Dr. Elke Lossin
Deniz Filiz Acar

Personal-/Vergütungsausschuss

Der Personal-/Vergütungsausschuss ist zuständig für die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er behandelt alle Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder einschließlich der Zustimmung zur Übernahme von Mandaten bei anderen Gesellschaften. Er befasst sich auch mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder, bereitet die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor und behandelt dabei auch die Festsetzung der Ziele für die variable Vergütung.

Mitglieder:

Anteilseigner-Seite:
Prof. Dr. Markus Kramer (Vorsitzender)
Gunnar Groebler
Dr. Sandra Reich

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Arbeitnehmer-Seite:
Deniz Filiz Acar
Christian Ehrentraut
Jan Koltze
Stefan Schmidt

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten vor, die dieser wiederum der Hauptversammlung für die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder vorschlagen kann. Darüber hinaus erarbeitet der Nominierungsausschuss konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Anforderungsprofile für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Mitglieder:

Kathrin Dahnke (Vorsitzende)
Gunnar Groebler
Prof. Dr. Markus Kramer
Dr. Stephan Krümmer

Vermittlungsausschuss

Der nach § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vorgeschriebene Vermittlungsausschuss tritt nur dann zusammen, wenn bei einer Vorstandsbestellung oder einem Widerruf der Bestellung nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit der Stimmen erreicht wird. Der Ausschuss hat dann dem Aufsichtsrat innerhalb eines Monats einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Mitglieder:

Anteilseigner-Seite:
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Gunnar Groebler

Arbeitnehmer-Seite:
Jan Koltze (Stellvertr. Vorsitzender)
Dr. Elke Lossin

Technikausschuss
Mitglieder:

Anteilseigner-Seite:
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Dr. Stephan Krümmer
Gunnar Groebler

Arbeitnehmer-Seite:
Christian Ehrentraut
Stefan Schmidt
Daniel Mrosek

Sonderauschuss Sicherheit
Mitglieder:

Anteilseigner-Seite:
Fritz Vahrenholt (Vorsitzender)
Gunnar Groebler

Arbeitnehmer-Seite:
Dr. Elke Lossin
Jan Koltze