Der Vorstand der Aurubis AG
Der Vorstand der Aurubis AG setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen: Roland Harings (Vorstandsvorsitzender), Dr. Heiko Arnold (Custom Smelting & Products), Inge Hofkens (Multimetal Recycling) und Rainer Verhoeven (Finanzen). Gemeinsam leiten sie den Konzern und berichten an denAufsichtsrat.
Roland Harings
Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender)
Mit der Umsetzung unserer Strategie werden wir einen wachsenden Beitrag zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz kritischer Metalle der Energie- und Mobilitätswende leisten.
海科阿诺德博士
Chief Operations Officer Custom Smelting & Products
Wir werden die Emissionen in unserem Unternehmen weiter reduzieren und die Prozesse zunehmend dekarbonisieren.
Inge Hofkens
Chief Operations Officer Multimetal Recycling
Wir bauen ein ganz neues Werk auf und werden in den USA zum Vorreiter auf dem Recyclingmarkt.
Rainer Verhoeven
首席财务官
Aurubis ist ein Unternehmen mit einer ausgezeichneten Zukunftsprognose. Unser Geschäftsmodell ist äußerst robust und krisenfest.
Name | Erstmals bestellt | Bestellt bis |
Roland Harings CEO, Vorsitzender) |
20. Mai 2019 | 30. Juni 2027 |
海科阿诺德博士 (COO Custom Smelting & Products, Mitglied) |
15. August 2020 | 14. August 2028 |
Inge Hofkens (COO Multimetal Recycling, Mitglied) |
1. Januar 2023 | 31. Dezember 2025 |
Rainer Verhoeven (CFO, Mitglied) |
01. Januar 2018 | 31. Dezember 2025 |
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand berücksichtigt die Anforderungen des Aktiengesetzes und den Großteil der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem die Auszahlung an relevante und anspruchsvolle Leistungskriterien geknüpft wird.
Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Struktur des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und die Festsetzung der individuellen Bezüge. Der Personalausschuss unterstützt den Aufsichtsrat dabei, überwacht die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Bei Bedarf empfiehlt der Personalausschuss dem Aufsichtsrat, Änderungen vorzunehmen. Im Falle wesentlicher Änderungen am Vergütungs-system, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem finden Siehier(Auszug aus dem Geschäftsbericht 2021/22).
Vergütungsbericht
Die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder kann demVergütungsbericht(Auszug aus dem Geschäftsbericht 2021/22) unseres Geschäftsberichts entnommen werden.
Archiv Vergütungsberichte
Gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR müssen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Die Unternehmen haben die Pflicht, diese Mitteilung zu veröffentlichen. Von der Mitteilungspflicht sind unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (unter € 5.000,00 je Kalenderjahr, ab 01.01.2020 unter € 20.000,00) ausgenommen.
Die derzeit der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Mitteilungennach Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR finden Siehier.