Der Vorstand der Aurubis AG

Der Vorstand der Aurubis AG setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen: Roland Harings (Vorstandsvorsitzender), Dr. Heiko Arnold (Custom Smelting & Products), Inge Hofkens (Multimetal Recycling) und Rainer Verhoeven (Finanzen). Gemeinsam leiten sie den Konzern und berichten an denAufsichtsrat.

Roland Harings
Roland Harings

Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender)

Lebenslauf

Mit der Umsetzung unserer Strategie werden wir einen wachsenden Beitrag zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz kritischer Metalle der Energie- und Mobilitätswende leisten.

Heiko Arnold
海科阿诺德博士

Chief Operations Officer Custom Smelting & Products

Lebenslauf

Wir werden die Emissionen in unserem Unternehmen weiter reduzieren und die Prozesse zunehmend dekarbonisieren.

Inge Hofkens
Inge Hofkens

Chief Operations Officer Multimetal Recycling

Lebenslauf

Wir bauen ein ganz neues Werk auf und werden in den USA zum Vorreiter auf dem Recyclingmarkt.

Rainer Verhoeven
Rainer Verhoeven

首席财务官

Lebenslauf

Aurubis ist ein Unternehmen mit einer ausgezeichneten Zukunftsprognose. Unser Geschäftsmodell ist äußerst robust und krisenfest.

Vertragslaufzeiten
Name Erstmals bestellt Bestellt bis
Roland Harings
CEO, Vorsitzender)
20. Mai 2019 30. Juni 2027
海科阿诺德博士
(COO Custom Smelting & Products, Mitglied)
15. August 2020 14. August 2028
Inge Hofkens
(COO Multimetal Recycling, Mitglied)
1. Januar 2023 31. Dezember 2025
Rainer Verhoeven
(CFO, Mitglied)
01. Januar 2018 31. Dezember 2025

Vergütung
Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand berücksichtigt die Anforderungen des Aktiengesetzes und den Großteil der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem die Auszahlung an relevante und anspruchsvolle Leistungskriterien geknüpft wird.

Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Struktur des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und die Festsetzung der individuellen Bezüge. Der Personalausschuss unterstützt den Aufsichtsrat dabei, überwacht die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Bei Bedarf empfiehlt der Personalausschuss dem Aufsichtsrat, Änderungen vorzunehmen. Im Falle wesentlicher Änderungen am Vergütungs-system, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das Vergütungssystem finden Siehier(Auszug aus dem Geschäftsbericht 2021/22).

Vergütungsbericht

Die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder kann demVergütungsbericht(Auszug aus dem Geschäftsbericht 2021/22) unseres Geschäftsberichts entnommen werden.

Archiv Vergütungsberichte
Directors' Dealings

Gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR müssen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Die Unternehmen haben die Pflicht, diese Mitteilung zu veröffentlichen. Von der Mitteilungspflicht sind unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (unter € 5.000,00 je Kalenderjahr, ab 01.01.2020 unter € 20.000,00) ausgenommen.

Die derzeit der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Mitteilungennach Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR finden Siehier.